Die Europäische Union hat sich schon vor längerem darauf geeinigt, eine allgemein gültige Gesetzesgrundlage zu erstellen und diese dann in unser Rechtssystem zu integrieren. Da die Anforderungen auf einen Berufskraftfahrer in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind, soll eine kontinuierliche Weiterbildung dem Berufskraftfahrer gewährleisten, stets auf dem neusten Stand zu sein.
Seit dem 01.09.2014 sind alle gewerblichen Fahrer von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) über 3,5t verpflichtet, wenn Sie vor dem 01.09.2009 die Führerscheinklasse C1/C1E oder C/CE erworben haben, eine Weiterbildung nachzuweisen.
Seit dem 01.09.2013 sind alle gewerblichen Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen verpflichtet, wenn sie vor dem 01.09.2008 die Führerscheinklassen D1/D1E oder D/DE erworben haben, eine Weiterbildung nachzuweisen.
Alle 5 Jahre muss dann eine Weiterbildung in einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) wiederholt werden. Seit einigen Jahren wird nun die Schlüsselzahl „95“ nicht mehr durch die zuständigen Führerscheinstellen in die Fahrerlaubnis eingetragen. Der Nachweis wird nun mit einer eigenen Karte, dem „Fahrerqualifikationsnachweis“ durch die Führerscheinstellen ausgestellt.
Für Berufskraftfahrer die im Besitz einer Führerscheinklassen C und D sind gilt, das diese nur an einer Weiterbildung teilnehmen müssen.
Grundsätzlich gilt auch, dass 5 verschiedene Module á 7 Stunden zwingend gesetzlich vorgeschrieben sind. (Ausnahme: Berufskraftfahrer mit einer gültigen ADR-Bescheinigung)
In der „Berufskraftfahrer Richtlinie 2003/59/EG“ vom 15.07.2003, im „Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz“ (BKrFQG) und in der „Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung“ (BKrFQV) können sie die Rechtsgrundlagen nachlesen.
Modul 1: Wirtschaftliche Fahrweise
Modul 2: Sozialvorschriften und Kontrollgeräte
Modul 3: Fahrzeugtechnik und Fahrsicherheit
Modul 4: Markt und Image
Modul 5: Ladungssicherung
Modul 1: Wirtschaftliche Fahrweise
Modul 2: Markt und Image
Modul 3: Sicherheit für Fahrgast, Fahrer und Ladung
Modul 4: Sozialvorschriften und Kontrollgeräte
Modul 5: Stressminderung, Notfälle meistern
Die Dauer der ist auf insgesamt 5 Module á 7 Stunden (35h/Woche mit min. 7h/Tag) als Vollzeitlehrgang durchzuführen. Es besteht jedoch die Möglichkeit die Module in 5 Wochen jeweils 1 Tag / Woche (z.B. als Samstagsschulung) oder 1 Modul / Jahr innerhalb von 5 Jahren durchzuführen.
Für die Klasse C1/ C1E oder C/CE gilt:
Die Teilnehmenden müssen die Fahrerlaubnisklassen C1/C1E oder C/CE vor dem 10.09.2009 erworben haben
Für die Klassen D1/D1E oder D/DE gilt:
Die Teilnehmenden müssen die Fahrerlaubnisklassen D1/D1E oder D/DE vor dem 10.09.2008 erworben haben.
Für alle gilt jedoch:
Sollte bei jemandem eine dieser Führerscheinklassen nach dem jeweiligen Stichtag erworben worden sein, so muss zunächst die „beschleunigte Grundqualifikation“ vorrausgegangen sein oder erfolgreich absolviert werden.
Jeder Teilnehmende erhält ein Teilnahmezertifikat. Die Daten der Weiterbildung werden innerhalb einer Woche nach Abschluss der Schulung mittels eines Onlineportal, digital an das Kraftfahrbundesamt (KBA) gemeldet. Hier können die Führerscheinstellen dann jeweils die Daten der Schulung(en) für den Beantragenden abrufen.
Der Teilnehmende ist nun auf den aktuellen Stand der rechtlichen Veränderungen, sowie den neusten technischen Weiterentwicklungen im Bereich der Fahrzeugtechnologie innerhalb der letzten 5 Jahre.
Wir können auf verschiedenste Fachdozenten sowie auf Sachkundige in den verschiedensten Bereichen zurückgreifen. Fahrlehrer, Rechtsanwälte, Ernährungsberater, Versicherungskaufleute, Psychologen, Physiologen, Meister (Kfz, Nutzfahrzeuge, Kraftverkehr..), Polizisten, BAG/BALM-Angestellte u.a.
Bitte nehmen Sie hierzu persönlich Kontakt zu uns auf, sie erhalten dann ein individuelles Angebot.
Der Ladekran ist in der heutigen Zeit, wo z.B. im Bauwesen oder Werkstoffhandel ständig Lasten aufgenommen, be- und entladen werden als alltägliches, technisches Arbeitsgerät für den Kraftfahrer nicht mehr wegzudenken.
Daher sollte der Kraftfahrer bzw. der Ladekranführer diese Arbeitsmittel sach- und fachgerecht bedienen können. Um dies stets gewährleisten zu können, muss der Kraftfahrer eine Schulung über die Grundlagen der Bedienung, der Sicherheitsvorschriften, eine individuelle Einweisung und eine schriftliche Beauftragung des Unternehmens an dem Arbeitsgerät nachweisen können.
Mit einer umfangreichen Schulung durch unsere kompetenten Fachausbilder, sowohl über die rechtlichen Vorschriften als auch den sicheren Umgang auf diesen Geräten, ist der Kraftfahrer dann bestens aufgestellt und erfüllt dann bereits die Anforderungen der Berufsgenossenschaft gemäß DGVU Vorschift 52 bezüglich der vorgeschriebenen, ordnungsgemäßen Schulung.
Zum Abschluss fehlen dem Kraftfahrer dann nur noch die schriftliche Beauftragung des Arbeitgebers und die Unterweisung an dem zum Einsatz kommenden, zukünftigen Arbeitsmittel.
Der Kraftfahrer erhält alle notwendigen Kenntnisse über die gesetzlichen Vorschriften wie den Vorschriften der Berufsgenossenschaft, der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) DGVU Vorschrift 52 und den Bedienungsvorschriften.
Minimierung von Arbeitsunfällen bei Arbeiten mit Kränen, Erhöhung der Arbeitssicherheit durch das ordnungsgemäße und fachliche Bedienen des Ladekrans.
Ebenso das grundlegende, elementare Wissen über Sicherheitsregeln, physikalische Grundlagen, der persönlichen Schutzausrüstung und der einschlägigen Handzeichen beim Kranbetrieb.
Es werden die Kenntnisse über den ordnungsgemäßen und fachlich korrekten Umgang mit Traglasttabellen, Lasten und Anschlagmittel vermittelt.
Kenntnisse zur richtigen Pflege und Wartung, sowie Sicht- und Funktionskontrollen und den Umgang und das Verhalten bei Störungen.
Damit verbunden das Vorstellen diverser Baugruppen, Bauarten und der Sicherheitseinrichtungen von Ladekränen.
Die notwendigen Maßnahmen und Verkehrssicherungspflichten für den Krantransport, die Kranaufstellung, der Kranunterbauung und der Kranabstützung.
Dauer:
Die Erstausbildung dauert 2-3 Tage in Vollzeit, in Abhängigkeit der Teilnehmerzahl
Eine Auffrischung dauert 1 Tag in Vollzeit
Vorrausetzung an den Teilnehmenden:
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, jedoch ein Passbild sollte vom Teilnehmenden bei Beginn der Ausbildung abgegeben werden.
Abschluss:
Nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Prüfung
Schulungspersonal:
Fach – und Sachkundige Dozenten
Bitte nehmen Sie den persönlichen Kontakt mit uns auf, um einen individuellen Ausbildungsplan und einen Kostenvoranschlag zu erhalten.
Die Grundlage dieses Kurses richtet sich anhand einiger Richtlinien der VDI 2700 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“. Hier werden die 3 Varianten der Ladungssicherungsverfahren (Kraftschluss, Formschluss und die komponierte Sicherung) genauer vorgestellt, um den Teilnehmern den fach- und sachgerechten Umgang mit der Ladung und der Ladungssicherungsmittel zu vermitteln.
Da es immer öfter zu schweren Verkehrsunfällen durch mangelnde oder schlechtgesicherte Ladungen kommt, bei denen es oft schwere Beschädigungen der Ladung, Totalschäden sowohl an der Ladung als auch an Fahrzeugen gibt, sogar bis hin zu Personengefährdung- oder Schädigung, ist dieser Kurs für alle geeignet die als Fahrzeugführer, wenn auch nur gelegentlich, Ladung transportieren. Diese Unfälle entstehen oft durch mangelnde Erfahrung und der mangelnden Kenntnisse zur richtigen Ladungssicherheit. Dabei stehen immer, nicht nur der Fahrzeugführer, sondern auch der Halter, Verlader und Absender der Ladung in der Haftung. Ein Fehlverhalten bei der Ladungssicherung kann daher zu Verwarn- bzw. Bußgelder, ggf. mit Punkte im Bundeszentralregister (BZR) und bei schweren Verstößen mit Freiheitsstrafen geahndet werden.
Deshalb kann jeder diesen Kurs besuchen.
Das Vormachen, Erklären, Nachmachen und Üben einer fach– und sachgerechten Ladungssicherung
Die physikalischen und rechtlichen Grundlagen (z.B. § 22 StVO „Ladung“) bei der Ladungssicherheit
Verschiedene Verpackungsarten und Ladungseinheiten
Verwendung der vorhandenen Haltevorrichtungen für die Ladungssicherung
Geeignete Anschlag- und Hilfsmittel zur Ladungssicherung
Lasten auf Anhänger, die richtige Lastverteilung, Stütz- und Anhängelast, Überstände und weitere besondere Vorschriften
Dauer:
Abschluss:
Teilnahmezertifikat, ohne jeglichen Prüfung
Schulungspersonal:
Fach – und Sachkundige Dozenten
Bitte nehmen Sie den persönlichen Kontakt mit uns auf, um einen individuellen Ausbildungsplan und einen Kostenvoranschlag zu erhalten.
Für an der Ausbildung für den Betriebsberechtigungsschein, auch Flurförderfahrzeug-Führerschein genannt, teilnehmen zu dürfen, muss der Teilnehmende 3 Grundvoraussetzungen erfüllen. Verankert sind diese in der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) BGV D27 „Flurförderzeuge“.
So muss der Teilnehmende
Für diese Tätigkeit fachlich und körperlich geeignet (G25 Untersuchung) und speziell ausgebildet sein,
Mindestens 18 Jahre alt sein,
Seine Befähigung in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachweisen.
Außerdem sollte jeder, wer schon im Besitz eines Betriebsberechtigungsschein für Flurförderfahrzeuge ist, an einer jährlichen Auffrischung teilnehmen. Hintergrund der jährlichen Weiterbildung ist es, den Teilnehmenden anzuregen stets die neusten Vorgaben der Berufsgenossenschaft zu erfüllen und somit die Unfälle im Bereich der Flurförderfahrzeuge zu vermeiden. Außerdem wird dadurch ein optimaler Arbeits- und Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft garantiert.
Der Gabelstapler und die verschiedensten Arten von Gabelstapler (z.B. Teleskopgabelstapler) werden dort eingesetzt, wo Lasten von einem zum anderen Ort transportiert oder verbracht werden sollen.
Um die verschiedensten Waren (meist auf Paletten) stapeln, transportieren oder auch Lkw´s be- und entladen zu können, werden meist Flurförderfahrzeuge wie der Gabelstapler eingesetzt. Hier bei trägt der Gabelstaplerfahrer die Verantwortung.
Die Wartung und Pflege der Flurförderfahrzeuge zählen ebenso zu den täglichen Aufgaben des Gabelstaplerfahrer, wobei er im Vorfeld eventuelle Beschädigungen, welche die Sicherheit beeinträchtigen können, erkennen kann und somit einen großen Teil zur Unfallverhütung beitragen kann.
Die Ausbildung besteht aus den 2 Bereichen.
Hier werden zunächst und vorrangig auf die Betriebsanweisungen, den Sicherheitsbestimmungen, auf die Inhalte der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sowie auf die physikalischen und technischen Aspekte vermittelt. Der theoretische Teil endet mit einer theoretischen Prüfung.
Hier werden besonders die praktischen Tätigkeiten wie das Absetzen, das Stapeln und das Transportieren verschiedener Lasten, in verschiedenen Aufgaben gelehrt. Hierbei spielt auch die Fahrphysik des Gabelstaplers und dessen Besonderheiten im Vordergrund. Der praktische Bereich endet ebenfalls mit einer praktischen Prüfung, in der eine oder mehrere Aufgaben anhand des Erlernten zu absolvieren ist.
Somit erhält der Teilnehmende alle Fertig- und Fähigkeiten, alle notwendigen Kenntnisse um alle auftretenden Aufgaben zukünftig ohne Probleme, nach dem neusten Stand bewältigen zu können.
Diese Qualifikation trägt auch dazu bei, einen schnellen und guten Berufseinstieg zu erhalten, da die Nachfrage nach qualifizierten Fachpersonal jederzeit sehr hoch. In der Lagerlogistik und den dort ausgeschriebenen Stellen, wird meist schon ein gültiger Betriebsberechtigungsschein / Gabelstaplerschein vorausgesetzt. Dies erhöht dann die Chancen auf den Job um ein Vielfaches.
In allen Bereichen unsere wirtschaftliche Umgebung ist die Beförderung von Lasten stets zugegen. Das unkomplizierte, schnelle und sicher transportieren von Lasten sind die wichtigsten Stützen eines logistisch geprägten Unternehmens und gehört somit zu dem täglichen Geschäft des Gabelstaplerfahrers und dessen Unternehmens.
Dauer:
Vorrausetzung an den Teilnehmenden:
Der Teilnehmende muss mindestens 18 Jahre alt sein und ein Passbild sollte vom Teilnehmenden bei Beginn der Ausbildung abgegeben werden.
Abschluss:
Nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Prüfung
Schulungspersonal:
Fach – und Sachkundige Dozenten
Bitte nehmen Sie den persönlichen Kontakt mit uns auf, um einen individuellen Ausbildungsplan und einen Kostenvoranschlag zu erhalten.
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