Warum ein

Unfallgutachten

Als Unfallgeschädigter haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf, dass Ihnen die im Zusammenhang mit dem Unfall entstehenden Kosten vom Schadensverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung erstattet werden. Das Gutachten ist ein anerkannter Schadensnachweis, dessen Kosten im Haftpflichtfall – nach ständiger Rechtsprechung- durch den Schädiger zu ersetzen sind.

Kostenvoranschlag vs. Gutachten

Da der Kostenvoranschlag keine beweissichernde Funktion hat, braucht er nicht anerkannt zu werden. Er enthält keine Wertminderung, keine Nutzungsausfallangaben und weitere wichtige Informationen zur Schadensregulierung. Für Bagatellschäden (Schadenhöhe bis ca. 750,00 €) ist er jedoch ausreichend, da hier in der Regel die Kosten für ein Gutachten eines Kfz-Sachverständigen nicht übernommen werden.

Rechte des Geschädigten

Grundsätzlich steht es dem Geschädigten frei, einen Sachverständigen seiner Wahl für die Feststellung und Beweissicherung von Schadensumfang und -höhe zu beauftragen.
Selbst wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat, ist der Geschädigte nicht daran gebunden. Die Kosten für das Gutachten sind grundsätzlich durch den Schädiger oder dessen Versicherung erstattungspflichtig.

Beweissicherung und Schadensregulierung

Die vollständige Beweissicherung gewährleistet, dass dem Geschädigten die zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Dokumentation sichert zudem spätere Streitigkeiten und erleichtert die Offenlegung des Schadens bei einem Fahrzeugverkauf.
Ohne Gutachten verzichten viele Geschädigte auf mögliche Ansprüche wie Wertminderung, die auch bei älteren Fahrzeugen mehrere Tausend Euro betragen kann.

Mietwagen und Nutzungsausfall

Geschädigte haben bei nicht fahrbereiten Fahrzeugen Anspruch auf einen gleichwertigen Mietwagen oder alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung. Diese wird im Gutachten durch die Eingruppierung des Fahrzeuges festgelegt.

Warnung vor Schadenmanagement der Versicherer

Viele Versicherer bieten Geschädigten eine Abwicklung durch Schadenmanagement an. Dabei verliert der Geschädigte die Kontrolle über den Prozess, was häufig mit finanziellen Nachteilen verbunden ist.

 

Rechtsanwalt und Unterstützung

Der Geschädigte kann zur Durchsetzung seiner Ansprüche einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen. Die Kosten hierfür werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Der Sachverständige bietet Unterstützung bei der Vermittlung erfahrener Anwälte.

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